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Willkommen unterm Regenbogen

Unsere Kindertagesstätte soll ein Ort sein, wo Verständnis, positive Unterstützung, Mitspracherecht, Wärme und gegenseitiger Respekt im Vordergrund stehen.

 
Liebe interessierte Eltern,
unsere Zusagen für das Kita-Jahr 2025/2026 wurden versendet. Absagen werden von uns nicht erteilt. 
Wir bitten darum, von telefonischen Rückfragen bezüglich evtl. noch freier Plätze ab dem 01.08.2025 abzusehen, da alle Plätze bereits vergeben sind. 
Gerne können Sie Ihr Kind aber schon jetzt für das Kita Jahr 2026/2027 bei uns anmelden. Die Anmeldefrist dafür endet am 30.11.2025! Später eingehende Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie:
Alle Anmeldungen, die in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden konnten, werden nach Ende des Vergabeverfahrens bei Little Bird aus dem System gelöscht.
Sofern Sie sich für einen Platz im Kita-Jahr 2025/2026 beworben und keinen Platz erhalten haben, ist für das darauffolgende Jahr 2026/2027 eine erneute Anmeldung über Little Bird und unser Anmeldeformular nötig. 

Aktuelles

Unsere Gruppen

Wir freuen uns, wenn Sie Interesse an Kindertagesstätte haben und laden Sie und Ihr Kind herzlich ein, uns näher kennenzulernen. Neben den Informationen auf dieser Website, haben Sie die Möglichkeit unsere Kita zu besichtigen und mehr über unsere pädagogische Arbeit und den Kitalltag zu erfahren. Dabei erhalten Sie auch weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren und Antworten auf Ihre Fragen.

Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin mit unserer Einrichtungsleitung – die Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Anmeldung

Um Ihr Kind in unserer Kindertagesstätte anzumelden müssen Sie sich zunächst über das Elternportal Little Bird registrieren und dort unsere Einrichtung auswählen. Zusätzlich füllen Sie bitte unserer Anmeldeformular aus und lassen uns dieses per Mail oder postalisch zukommen.

Nach Vormerkung im Elternportal Little Bird, können Sie einen Besichtigungstermin mit unserer Einrichtungsleitung vereinbaren.

Der Anmeldeschluss für das kommende Kita-Jahr ist immer der 30.11. des laufenden Kalenderjahres (z.B. 30.11.25 für einen Kita-Start ab 01.08.2026). Später eingehende Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Beachten Sie jedoch, dass Ihre Anmeldung in unserer Kita noch keine Platzzusage ist. Die Aufnahme wird erst durch Abschluss des Betreuungsvertrages rechtswirksam.

Platzvergabe

Die Platzvergabe und die Vertragsabschlüsse erfolgen in der Regel im Dezember/Januar für das kommende Kita-Jahr. Die neuen Kinder werden dann zum 01.08., mit Beginn des neuen Kitajahres, aufgenommen.

Die Platzvergabe erfolgt anhand von festgelegten Aufnahmekriterien. Diese Aufnahmekriterien sind ausschlaggebend dafür, welche Kinder in unserer Kita aufgenommen werden können. Die Kriterien werden mit dem Rat der Tageseinrichtung beraten und durch den Träger festgelegt. Dabei werden soziale und individuelle Bedarfe der Familien berücksichtigt.


Die Elternbeiträge werden direkt vom Jugendamt der Stadt Overath erhoben und richten sich nach der Höhe des jährlichen Familieneinkommens und des gewünschten Betreuungsumfanges. Informationen über die Höhe der Elternbeiträge können Sie der Elternbeitragssatzung der Stadt Overath entnehmen . 

Als Elterninitiative wird unsere Einrichtung rechtlich und organisatorisch von einem Elternverein getragen. Eltern, deren Kind in die KiTa aufgenommen ist, werden somit Mitglieder im Elternverein mit allen Rechten und Pflichten. Es ist monatlich ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Die Verpflegungskosten für das Mittagessen werden von uns als Träger der Kindertageseinrichtung erhoben.

Kostenübernahme BuT

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) werden Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt. Einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Mittagsmahlzeit in der Kita haben alle Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII beziehn oder einen Anspruch auf Kinderzuschlag bzw. Wohngeld haben.

Die Leistungen sind grundsätzlich rechtzeitig vor der geplanten Inanspruchnahme zu beantragen. Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) und nach dem Wohngeldgesetz (Wohngeld) ist die Vorlage des aktuellen Bescheides erforderlich. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II brauchen keinen Bescheid vorzulegen. Neben dem Grundantrag (mit diesem können alle Leistungen des BuT beantragt werden) sind weitere Anträge/Nachweise erforderlich, die Sie auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen-Kreises herunterladen können.

Wir möchten allen Kindern eine saubere, sichere und attraktive Umgebung zum Lernen, Spielen und Gestalten bieten. Wir sind daher als Elterninitiative auf Ihre Mithilfe und Ihr Engagement angewiesen.

Mit der Unterzeichnung Ihres Betreuungsvertrages verpflichten Sie sich, anfallende Elternarbeit zu leisten.

Elternarbeit umfasst zum Beispiel Garten-, Reparatur-, oder Reinigungsarbeiten. Die zu erledigenden Arbeiten werden rechtzeitig, überwiegend in Listenform bekanntgegeben und mit Punkten bewertet.

Pro Familie und Kindertagesstättenjahr müssen zur Zeit 50 Punkte (bei Alleinerziehenden 25 Punkte) erreicht werden. Nicht erbrachte Elternarbeit wird zurzeit mit 5,- EUR je Punkt in Rechnung gestellt.

Unsere Arbeit in der Einrichtung wird durch gesetzliche und freiwillige Zuschüsse des Landes und der Kommunen, sowie unseren Trägeranteil finanziert. Das Kinderbildungsgesetz (Kibiz) sieht eine Pauschalfinanzierung für den jeweiligen Kita-Platz vor.

Für besondere Vorhaben und Projekte ist aber immer mal wieder besondere Unterstützung notwendig.

Sie möchten konkrete Projekte unterstützen?

Darüber freuen wir uns! Die Anschaffung eines ganz besonderen Spielgerätes? Oder ein interkulturelles Projekt?
Gemeinsam finden wir ein Vorhaben, das Sie mit Ihrem Engagement unterstützen können. Bitte sprechen Sie uns an oder Kontaktieren unseren eigens dafür gegründeten Förderverein, der als gemeinnütziger Verein auch Spendenquittungen ausstellen darf.